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   OLG Naumburg, 17.09.2014 - 8 WF 203/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,40516
OLG Naumburg, 17.09.2014 - 8 WF 203/14 (https://dejure.org/2014,40516)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 17.09.2014 - 8 WF 203/14 (https://dejure.org/2014,40516)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 17. September 2014 - 8 WF 203/14 (https://dejure.org/2014,40516)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Vergütung des Verfahrensbeistands: Zwei selbstständige Verfahren mit wechselseitigen Anträgen der Kindeseltern auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütung des Verfahrensbeistandes in mehreren Verfahren der Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts

  • Wolters Kluwer

    Bei Vertretung in mehreren Verfahren mit einem einzigen Verfahrensgegenstand nur eine Vergütung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütung des Verfahrensbeistandes in mehreren Verfahren der Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts

  • rechtsportal.de

    FamFG § 158 Abs. 7 ; FamFG § 158 Abs. 4
    Vergütung des Verfahrensbeistandes in mehreren Verfahren der Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Oberlandesgericht Naumburg PDF, S. 32 (Leitsatz)
  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Nur eine Pauschalgebühr bei wechselseitigen Anträgen auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Nur eine Pauschalgebühr bei wechselseitigen Anträgen auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2015, 1218
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 01.08.2012 - XII ZB 456/11

    Vergütungsanspruch des Verfahrensbeistandes: Behandlung einer

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.09.2014 - 8 WF 203/14
    Soweit es in den zitierten Entscheidungen heißt, dass der Verfahrensbeistand im Rahmen eines konkreten Verfahrens zu bestellen ist, ist damit nicht das Verfahren im förmlichen Sinne gemeint, sondern der Verfahrensgegenstand; die Bestellung bezieht sich also sowohl auf das Kind als auch auf den jeweiligen Verfahrensgegenstand, für den der Verfahrensbeistand bestellt ist (BGH, FamRZ 2012, 1630; Keidel/Engelhardt, FamFG, 18. Aufl., § 158, Rn 47).
  • BGH, 15.09.2010 - XII ZB 209/10

    Verfahrensbeistandschaft für Minderjährige: Vergütung des Verfahrensbeistandes

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.09.2014 - 8 WF 203/14
    Der BGH hat bereits entschieden, dass der Verfahrensbeistand in einem Kindschaftsverfahren, in dem er für mehrere Kinder bestellt ist, für jedes der von ihm betreuten Kinder die Pauschalgebühr nach § 158 Abs. 7 FamFG erhält (FamRZ 2010, 1893).
  • BGH, 17.11.2010 - XII ZB 478/10

    Verfahrensbeistand in Kindschaftssachen: Vergütungsanspruch bei Tätigkeit im

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.09.2014 - 8 WF 203/14
    Ferner hat der BGH für Fallkonstellationen entschieden, in denen der Verfahrensbeistand in einem Sorgerechtsverfahren und parallel hierzu in einem Verfahren auf familiengerichtliche Genehmigung der Unterbringung für das minderjährige Kind bzw. im Hauptsacheverfahren und parallel hierzu im einstweiligen Anordnungsverfahren bestellt worden ist, dass die Pauschalen für jedes dieser Verfahren anfallen und nicht aufeinander anzurechnen sind (FamRZ 2011, 467; FamRZ 2011, 199).
  • BGH, 19.01.2011 - XII ZB 486/10

    Vergütung des Verfahrensbeistands in Kindschaftssachen: Parallele Bestellung in

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.09.2014 - 8 WF 203/14
    Ferner hat der BGH für Fallkonstellationen entschieden, in denen der Verfahrensbeistand in einem Sorgerechtsverfahren und parallel hierzu in einem Verfahren auf familiengerichtliche Genehmigung der Unterbringung für das minderjährige Kind bzw. im Hauptsacheverfahren und parallel hierzu im einstweiligen Anordnungsverfahren bestellt worden ist, dass die Pauschalen für jedes dieser Verfahren anfallen und nicht aufeinander anzurechnen sind (FamRZ 2011, 467; FamRZ 2011, 199).
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